Veranstaltung: | Digitales Ortsmitgliedertreffen SV Göttingen |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge |
Antragsteller*in: | André Tront (KV Göttingen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.09.2020, 16:38 |
A4: Änderungsantrag Grundsatzprogramm - Rechte der Natur
Antragstext
Als neuen Absatz nach Absatz 72 auf Seite 14 des Grundsatzprogrammes einfügen:
(Link
https://cms.gruene.de/uploads/documents/20200828_Grundsatzprogrammentwurf_BDK-
Antrag.pdf)
Die Rechte der Natur sind zu achten und zu schützen
Das Grundgesetz und die Umweltschutzgesetze haben die Zerstörung von Natur um
Umwelt nicht ausreichend aufgehalten. Die Belange der Natur unterliegen vor
Gericht regelmäßig in der Abwägung mit anderen Gütern. Deshalb müssen wir
unseren Rechtsstaat zu einem ökologischen Rechtsstaat mit Eigenrechten für die
Natur (Tiere, Pflanzen und Lebensräume) weiter entwickeln.
Die Stellung der Natur in unserem Rechtssystem wollen wir sowohl im Grundgesetz
als auch im Natur- und Tierschutzgesetz stärken. Die Natur soll vor Gericht die
gleichen Rechte erhalten, wie alle anderen Rechtssubjekte auch (Unternehmen,
Körperschaften Öffentlichen Rechts u.a.). Dies trägt auf allen Ebenen des
Rechtswesens dazu bei, dass die Rechte der Natur auf allen Ebenen unseres
Rechtssystems effektiver durchgesetzt werden können.
Verträge und Gesetze, die unseren Lebensgrundlagen schützen, müssen mit hoher
Priorität endlich eingehalten werden. Das Vollzugsdefizit, das wir im Bereich
der Umweltschutzgesetzgebung haben, muss ein Ende haben. Dafür braucht es
wesentlich schärfere Sanktionsmöglichkeiten.
Begründung
Die Stellung der Natur in unserem Rechtssystem ist nicht mehr zeitgemäß. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ist zur langfristigen Erfüllung der Grundbedürfnisse aller Menschen auf einen ausreichend intakten, natürlichen Lebensraum angewiesen. Ohne den Schutz der Natur können die Menschenrechte und die Grundrechte nicht eingehalten werden. Der Schutz der Natur und die Durchsetzung ihres Rechtes auf Leben, ist daher als vorrangiges öffentliches Interesse anzuerkennen. Nur so ist dem aufgeklärten Eigeninteresse der Menschen gedient. Die Stellung der Natur in unserem Rechtssystem muss so gestärkt werden, dass vor den Gerichten „Waffengleichheit“ besteht. Die erfordert die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt.
Anmerkung: Ich habe den Antrag zusammen mit anderen in der BAG Öko ausgearbeitet und eins zu eins aus Antragsgrün übernommen.
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